„Laie“, ein Ehrentitel

Als Laie wird in der Bibel derjenige bezeichnet, der zum Volk Gottes gehört. Der Begriff Laie unterscheidet den Gläubigen von dem Ungläubigen, das Volk vom Nicht-Volk und auch die Christen von den noch-Nicht-Christen. Es bezeichnet im Ursprung nicht unterschiedliche Stände innerhalb der Kirche. Dem ersten Sinn nach sind auch Amtsträger der Kirche Laien, genauso wie Gläubige ohne ein Amt.

Das 2. Vatikanische Konzil hat das jahrhundertealte Verständnis von einer 2-Klassen-Gesellschaft (Laie vs. Klerus) aufgeräumt und mit dem „Dekret über das Apostolat der Laien „Apostolicam actuositatem“ eine dem Ursprung entsprechende Definition formuliert:

Pflicht und Recht zum Apostolat haben die Laien kraft ihrer Vereinigung mit Christus, dem Haupt. Denn durch die Taufe dem mystischem Leib Christi eingegliedert, werden sie vom Herrn selbst mit dem Apostolat betraut. Sie werden zu einer königlichen Priesterschaft und zu einem heiligen Volk (vgl. 1. Petrusbrief 2,4-10) geweiht, damit sie durch alle ihre Werke geistliche Opfergaben darbringen und überall auf Erden Zeugnis für Christus ablegen.[1]

„Wenn Sie Mystiker im Kloster finden wollen, dann suchen Sie unter den Laienbrüdern.“ [2]

[1] in: K. Rahner/H.Vorgrimler (Hg.), Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Freiburg i.Br. (Herder) 35. Gesamtaufl. 2008, 389-421
[2] Abt P. Eugene Boylan „Partnership with Christ. A Cistercian Retreat“ Collegeville [USA] 2008, S. 143.